Unternehmens- und Arbeitsrecht im Überblick
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei liegt im Unternehmens- und Arbeitsrecht. Dieser Bereich wird von Rechtsanwalt Dr. Prüfer und Rechtsanwalt Klose verantwortlich betreut, wobei die Bearbeitung der uns übertragenen Mandate häufig im Team erfolgt. Denn die zu lösenden Aufgabenstellungen sind in der Rgel komplex und berühreren mehrere Rechtsgebiete, sodass die Hinzuziehung spezialisierter Rechtsanwälte und Mitarbeiter unabdingbar ist.Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vertreten wir sowohl Arbeitsgeber als auch Arbeitnehmer. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass beide Parteien hiervon profitieren, da die Kenntnis der jeweiligen Interessen für die Lösung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten sehr vorteilhaft ist.
Auf dem Gebiet des Unternehmensrechts unterstützen wir Geschäftsführer und Gesellschafter bei der Bewältigung rechtlicher Probleme ihrer täglichen Führungstätigkeit. Wir werden insofern als externer Justitiar tätig und helfen Geschäftführern bei der Wahrung ihres rechtlichen Handlungsrahmens, bei der Vertretung gegenüber Behörden, bei der (Um-)Strukturierung von Unternehmen und Gesellschaftsverträgen sowie bei der Wahrnehmung ihrer Organtätigkeit gegenüber Gesellschaftern.

Im Internet als Anwalt punkten: Wie Kanzleien ein besserer Internetauftritt gelingt
Zunehmende Konkurrenz zwingt Anwälte zur Spezialisierung. Äußeres Zeichen muss nicht immer ein Fachanwaltstitel sein. Auch Branchenkenntnisse, Publikationen oder Kenntnisse ausländischen Rechts sind geeignet, von der Masse der zugelassenen Anwälte abzuheben. Die Pluspunke sollten aber ins rechte Licht gerückt werden: mit einem grafisch wie inhaltlich überzeugenden Internetauftritt.Winterzeit: Zeit für Schneeschipper
Die Aufgabe, öffentliche Gehwege vom Schnee und Eis zu befreien, ist zuvörderst Pflicht der Kommunen. Praktisch sämtliche Kommunen haben diese Verpflichtung aber durch kommunale Satzungen auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Diese haben also nicht nur ihr Eigentum + Zugänge bzw. Zufahrten eisfrei zu halten, sondern auch angrenzende öffentliche Gehwege.Bank muss Rückvergütungen offen legen
Diese vom BGH begründete Rechtsprechung hat sich inzwischen auf breiter Front durchgesetzt. Dennoch versuchen Banken und Sparkassen immer wieder, sich aus dieser Verpflichtung heraus zu stehlen. Offenbar sind die gewährten Provisionen und Rückvergütungen häufig so hoch, dass diese schamhaft vor dem Kunden versteckt werden sollen.Elektrofahrzeuge: Klimaschutz nur mit zusätzlichen erneuerbaren Energien
Auf Deutschlands Straßen könnten im Jahr 2030 bis zu sechs Millionen Elektrofahrzeuge unterwegs sein. Beziehen diese den Strom zum Fahren aus zusätzlichen erneuerbaren Energien, fahren sie emissionsfrei und können einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.Kalte Witterung - Anspruch auf Wärme am Arbeitsplatz?
Kälte am Arbeitsplatz wird Arbeitgebern in der Regel nur in sozialer Hinsicht vorgeworfen. Aber für die aktuelle sibirische Kälte können Arbeitgeber nichts. Arbeitsrechtlich denkbar sind aber Forderungen der Arbeitnehmer auf ?Wärme?, z. B. durch Heizung oder geeignete Bekleidung.

