Wirtschaftskriminalität
Strafrechtliche Sanktionen in Wirtschaftsgesetzen nehmen seit Jahren kontinuierlich zu. Spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche, die regelmäßig auch mit Wirtschaftsstraftaten verbunden sind, veranlaßten den Gesetzgeber die "Sanktionsschrauben" anzuziehen. Gerichte verschärfen die Sorgfaltsanforderungen im Geschäftsverkehr. Davon sind vor allem Unternehmen und die für sie verantwortlich handelnden Geschäftsführer bzw. Vorstände betroffen. So können etwa Spenden oder Arrangement Fees als Schmiergelder angesehen werden, "nachteilige"Geschäfte des Unternehmens als Untreue und unrichtige Angaben in Vergabeverfahren als Submissionenbetrug. Besonders kritisch ist die Situation für Geschäftsführer in der Krise eines Unternehmens, da Manager in dieser Situation gemeinhin besonders beansprucht sind und hier der Grat zu strafrechtlich relevantem Verhalten sehr schmal ist. Führt die Krise schließlich zur Insolvenz des Unternehmens, überprüft die Staatsanwaltschaft die Abläufe im Unternehmen quasi automatisch.Wirtschaftliche Regelverstöße bergen mithin zunehmend auch strafrechtliche Risiken. In unserer Kanzlei berät Sie Rechtsanwalt Dr. Prüfer präventiv bei der Vermeidung straf- und haftungsrechtlicher Risiken und übernehmen Ihre Verteidigung, falls die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt.

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