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1. Wirtschaftsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht


Wir werden namentlich in Fällen:

- der Bestechung im Geschäftverkehr,
- des Betruges zugunsten/ zulasten eines Unternehmens,
- des Kapitalanlage-, Bilanz-, Submission- oder Subventionsbetrugs,
- der Untreue zulasten eines Unternehmens,
- der Steuerstraftaten,
- der Insolvenzstraftaten wie Bankrott, Gläubiger- oder Schuldnerbegünstigung,
- der Kartell- und Wettbewerbsrechtssanktionen sowie
- der Umweltstraftaten tätig.

Sollten Sie selbst oder Ihr Unternehmen Opfer von Wirtschaftsstraftaten geworden sein, unterstützen wir Sie bei der Sachverhaltsaufklärung, vertreten Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden und setzen Ihre Schadenersatzansprüche durch. Im Falle eines Falles verteidigen wir Sie im Ermittlungsverfahren und vor Gericht und stehen Ihnen mit unserer Erfahrung in Wirtschaftsstrafsachen zur Seite.








 

 

 

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