2. Korruption im Geschäftsverkehr
Eine besondere Expertise besitzen wir auf dem Gebiet der Korruptionstatbestände, der Haftungsfragen von Geschäftsführern sowie der Unternehmenshaftung. Auf diesem Gebiet sind wir wissenschaftlich aktiv und bringen dieses Know-How in unsere Leistungen ein. An der Fortentwicklung dieses Teilgebietes werden wir durch Beiträge von Rechtsanwalt Dr. Prüfer aktiv teilnehmen.
Veröffentlichungen :
-Korruptionssanktionen gegen UnternehmenRegelungsdefizite/Regelungsalternativen Diss. HU-Berlin, 2004,BWV-Verlag: Berlin (www.bwv-verlag.de)
- Korruptionsprävention undCorporate Governance, in: ZRP 4/2005, S. 109 ff, gemeinsm mit Prof. Dr.Gregor Bachmann, LL.M (Trier)
Korruption kann in jedem Unternehmen vorkommen oder Einzug halten. Es ist der Unternehmensführung in der Regel nicht möglich zu garantieren, daß jeder Angestellte immer ordnungsgemäß handelt. In der Natur des Menschen liegt es, daß er mitunter Fehler macht. Überdies gibt es in einer Gruppe von Menschen immer auch ein schwarzes Schaf, das man selbst bei genauester Kontrolle übersehen kann. Um so wichtiger ist es daher, auf Straftaten der Angestellten, die sie im Rahmen ihrer Beschäftigung verüben, durch eindeutige Regeln vorbereitet zu sein. Ferner können Unternehmen die Gefahr, Opfer von Straftaten der Angestellten zu werden, durch die Integrierung von Anreizsystemen, die Mitarbeiter fordern und fördern, belohnen und sanktionieren, vorbeugen.
Wir stehen Ihnen und Ihrem Unternehmen zur Seite, um Präventions- und Compliance-Systeme für Ihr Unternehmen zu entwickeln. So können sie beispielsweise verhindern, in für Sie wichtigen Vergabeverfahren das Nachsehen zu haben oder in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren größeren Schaden zu nehmen. Nicht zuletzt halten diese Maßnahmen Ihr Unternehmen gesund und tragen zu dessen Wettbewerbsfähigkeit bei.
Eine besondere Expertise besitzen wir auf dem Gebiet der Korruptionstatbestände, der Haftungsfragen von Geschäftsführern sowie der Unternehmenshaftung. Auf diesem Gebiet sind wir wissenschaftlich aktiv und bringen dieses Know-How in unsere Leistungen ein. An der Fortentwicklung dieses Teilgebietes werden wir durch Beiträge von Rechtsanwalt Dr. Prüfer aktiv teilnehmen.
Veröffentlichungen :
-Korruptionssanktionen gegen UnternehmenRegelungsdefizite/Regelungsalternativen Diss. HU-Berlin, 2004,BWV-Verlag: Berlin (www.bwv-verlag.de)
- Korruptionsprävention undCorporate Governance, in: ZRP 4/2005, S. 109 ff, gemeinsm mit Prof. Dr.Gregor Bachmann, LL.M (Trier)
Korruption kann in jedem Unternehmen vorkommen oder Einzug halten. Es ist der Unternehmensführung in der Regel nicht möglich zu garantieren, daß jeder Angestellte immer ordnungsgemäß handelt. In der Natur des Menschen liegt es, daß er mitunter Fehler macht. Überdies gibt es in einer Gruppe von Menschen immer auch ein schwarzes Schaf, das man selbst bei genauester Kontrolle übersehen kann. Um so wichtiger ist es daher, auf Straftaten der Angestellten, die sie im Rahmen ihrer Beschäftigung verüben, durch eindeutige Regeln vorbereitet zu sein. Ferner können Unternehmen die Gefahr, Opfer von Straftaten der Angestellten zu werden, durch die Integrierung von Anreizsystemen, die Mitarbeiter fordern und fördern, belohnen und sanktionieren, vorbeugen.
Wir stehen Ihnen und Ihrem Unternehmen zur Seite, um Präventions- und Compliance-Systeme für Ihr Unternehmen zu entwickeln. So können sie beispielsweise verhindern, in für Sie wichtigen Vergabeverfahren das Nachsehen zu haben oder in Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren größeren Schaden zu nehmen. Nicht zuletzt halten diese Maßnahmen Ihr Unternehmen gesund und tragen zu dessen Wettbewerbsfähigkeit bei.

[Aktuelle Seite: WIRTSCHAFTSKRIMINALITäT - KORRUPTION ]

