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Unternehmensrecht im Überblick

bearbeitet von Rechtsanwalt Dr. Prüfer


1. Recht der Gesellschaft
Wir sind Unternehmern bei der Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, oHG, KG, GbR, Verein) behilflich, gestalten Gesellschaftsverträge oder überprüfen sie. Wir helfen Unternehmen umzustrukturieren und beraten bei der Umwandlung von Gesellschaften (Verschmelzung, Ausgliederung). Die Beratung der Gesellschafter und Gesellschaftsorgane bei allen rechtlichen Fragen sind Gegenstand unserer Tätigkeit.

2. Geschäftsführer
In besonderer Weise widmen wir uns der Beratung von Geschäftführern. Ihr Wirken bedarf aufgrund der an sie gerichteten Anforderungen ständige Begleitung, um die Risiken, die ihr Handeln für das geführte Unternehmen sowie für sich selbst hat, zu handhaben. Insofern beraten wir Geschäftsführer in arbeitsrechtlichen, ordnungs- und strafrechtlichen Angelegenheiten ebenso wie in Haftungsfragen. mehr...

3. Recht der Gesellschafter
Von den Problem- und Fragestellungen der Gesellschaft und der Geschäftsführung zu unterscheiden ist die Stellung als Mitglied bzw. Gesellschafter einer Gesellschaft. Zwar überschneiden sich die Problemkreise gerade in kleineren Unternehmen oftmals. Die unterschiedliche Interessenlagen treten indes bei Fragen der Umgestaltung des Unternehmens (Grundsatzentscheidungen), der Änderung des Gesellschaftsvertages oder des Ausscheidens eines Gesellschafters deutlich hervor. Hier ist eine solide, unabhängige juristsiche Beratung, die die einzelnen Problemkreise trennt und den einzelnen Gesellschafter über Pflichten und Möglichkeiten berät, unerlässlich. Zumal der einzelne Gesellschafter (wegen bestehender Interessenkollision) in der Regel nicht den Rechtsanwalt der Gesellschaft um Rat fragen kann. Wir vertreten Sie als Gesellschafter und beraten Sie über Fragen der Gründung, des Eintritts, des Ausscheidens, der Auseinandersetzung einer Gesellschaft sowie über Ihre Pflichten, die Ihnen als Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft, derGeschäftsführung und anderen Gesellschaftern erwachsen. mehr...

4. Umwandlung / Umgestaltung
Die Umgestaltung von Unternehmen sowie die Umwandlung oder Übertragung von Gesellschaften bedarf aufgrund der Komplexität der zu lösenden Rechtsfragen verschiedener Rechtsgebiete der Zusammenarbeit mehrerer Spezialisten im Team. Wir beraten Sie in den wesentlichen Rechtsgebieten des Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrechts ebenso wie in den mitunter relevanten Fragen des Immobilien- und des Verwaltungsrechts. Soweit von der Art und vom Umfang der Transaktion her erforderlich arbeiten wir mit einem externen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Notar zusammen.

5. Nachfolgefragen
Ein Sonderproblem der Umgestaltung der Gesellschaft und des Ausscheidens eines Gesellschafters ist die Regelung der Nachfolge des Hauptgesellschafters, insbesondere in Familienunternehmen. Hier sind neben den gesellschaftsrechtlichen Problemen, steuer-, familien- und erbrechtlichen Fragestellungen zu berücksichtigen. Hier benötigen Sie ein Team von mehreren Spezialisten, die wir Ihnen aus unserer Kanzlei zur Verfügung stellen. mehr...

6. Unternehmen in der Krise
Wir beraten Unternehmen in der Krise bei Sanierungsverhandlungen und helfen festzustellen, wann nur noch der Weg ins Insolvenzverfahren bleibt. Gläubiger vertreten und unterstützen wir, wenn sie ihre Forderungen gegen einen insolventen Schuldner geltend machen.

7. Arbeitsrecht
In den Fällen der Krise oder der Umgestaltung eines Unternehmens stellt sich für den Unternehmer regelmäßig die Frage der Freisetzung von Arbeitskräften, da sich das angestrebte Ziel der Neustrukturierung des Unternehmens anders nicht verwirklichen läßt. Die erforderliche Beendigung einzelner Arbeitsverhältnisse wirft für den Unternehmer eine Reihe organisatorischer und finanzieller Probleme auf, weil das arbeitnehmerfreundliche Kündigungsschutzrecht oftmals eine Kündigung erheblich erschwert. Avisierte Kündigungen sollten von daher rbeitgeberseitig hinreichend vorbereitet sein, um das unternehmerische Ziel zeitnah zu erreichen und um in möglichen Kündigungsschutzprozessen wichtige Kriterien, wie etwa eine Umstrukturierung oder eine Sozialauswahl ordentlich belegen zu können. Wir stehen Ihnen beider Vorbereitung und Durchführung von arbeitsrechtlichen Entscheidungen zur Seite, helfen Ihnen bei der Sozialauswahl, entwerfen Aufhebungs- sowie Abwicklungsverträge und vertreten Sie -soweit erforderlich- vor den Arbeitsgerichten. mehr...

8. Haftungs- und Kriminalprävention
Unternehmen werden zunehmend in wirtschaftsstrafrechtliche relevante Situationen verwickelt, sei es, daß sie unbewußt Teilnehmer einer Straftat werden, sei es, daß einzelne Mitarbeiter zulasten des Unternehmens dolos handeln. Das Unternehmen wird in diesen Fällen mit der Staatsanwaltschaft konfrontiert, eine Situation, in der der Unternehmer den Rat eines Rechtsanwalts suchen sollte. Wir sind bei der Entwicklung von Compliance-Systemen und bei der Ausgestaltung der unternehmensspezifischen Corporate Governance behilflich. mehr...

9. Zivil- und Vertragsrecht, Handelsrecht, Prozeßführung
Im Zivilrecht befassen wir uns mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Werksvertrags- und dem Kaufrecht. Für den Rechtsverkehr von Handelsgesellschaften (Kaufleuten) trifft dasHandelsgesetzbuch zum Teil Sonderregelungen, die vom allgemeinen Zivilrecht abweichen. Wir übernehmen für unsere Mandanten die Prozeßführung. Wir sind beim Landgericht Berlin sowie beim Kammergericht zugelassen und können bei allen deutschen Landgerichten, Arbeits- und Verwaltungsgerichten sowie dem Bundesverwaltungsgerichtund dem Bundesarbeitsgericht auftreten.






 

 

 

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