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Das Wirtschaftsverwaltungsrecht




Bearbeiter: Rechtsanwalt Dr. Prüfer


Wir beraten Unternehmen, Unternehmensgründer sowie öffentliche Institutionen auf dem Gebiet des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Der Schwerpunkt unserer Beratung erfasst die Bau- und Immobilienbranche sowie das Gesundheitswesen.

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht ist ein Teilbereich des (besonderen) Verwaltungsrechts. Es umfasst diejenigen öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisse, die Behörden zur Einwirkung auf die Wirtschaft, d.h. auf Unternehmen und andere Akteure berechtigen oder verpflichten. Fragen des Wirtschaftsverwaltungsrechts stehen also im Raum, wenn private Unternehmen oder Selbständige (Ärzte, Architekten) staatliche Ordnungsregeln einzuhalten haben und etwa für ihr Handeln eine Genehmigung benötigen. Ferner wenn kommunale Unternehmen tätig werden oder Behörden auf private oder kommunale Unternehmen einwirken.

Wir beraten Sie auf folgenden Teilgebieten des Wirtschaftsverwaltungsrechts:

- Organisation der Wirtschaftsverwaltung, insbesondere die staatliche
  Wirtschaftsverwaltung, die Selbstverwaltung (z.B. Industrie-
  und Handelskammern) und Verbände
- Wirtschaftslenkung, Wirtschaftsaufsicht
- Subventionsrecht
- Gewerberecht (inkl. Recht der Selbständigen)
- Handwerksrecht
- Recht der Öffentlichen Unternehmen, insb. das kommunale Wirtschaftsrecht



 

 

 

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