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Unternehmens- und Arbeitsrecht im Überblick

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei liegt im Unternehmens- und Arbeitsrecht. Dieser Bereich wird von Rechtsanwalt Dr. Prüfer und Rechtsanwalt Klose verantwortlich betreut, wobei die Bearbeitung der uns übertragenen Mandate häufig im Team erfolgt. Denn die zu lösenden Aufgabenstellungen sind in der Rgel komplex und berühreren mehrere Rechtsgebiete, sodass die Hinzuziehung spezialisierter Rechtsanwälte und Mitarbeiter unabdingbar ist.

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vertreten wir sowohl Arbeitsgeber als auch Arbeitnehmer. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass beide Parteien hiervon profitieren, da die Kenntnis der jeweiligen Interessen für die Lösung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten sehr vorteilhaft ist.

Auf dem Gebiet des Unternehmensrechts unterstützen wir Geschäftsführer und Gesellschafter bei der Bewältigung rechtlicher Probleme ihrer täglichen Führungstätigkeit. Wir werden insofern als externer Justitiar tätig und helfen Geschäftführern bei der Wahrung ihres rechtlichen Handlungsrahmens, bei der Vertretung gegenüber Behörden, bei der (Um-)Strukturierung von Unternehmen und Gesellschaftsverträgen sowie bei der Wahrnehmung ihrer Organtätigkeit gegenüber Gesellschaftern.







 

 

 

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Aktuelle Meldungen Recht + Wirtschaft

  • Plaßmanns Immobilien Cartoon 8/2010
    Thomas Plaßmann aus Bochum zeichnet Cartoons bzw. Karikaturen für deutsche Tageszeitungen und Fachpublikationen. Sie erscheinen unter anderem in der Frankfurter Rundschau, der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung und der Neuen Ruhr Zeitung.

  • Geldanlage: Spekulieren auf die Zinswende?
    Das Zinsniveau ist derzeit so niedrig wie nie. In den Industriestaaten fielen die Zinsen über viele Jahre. Die Finanzkrise hat Inflationsrate und Zinsen auf historische Tiefstände gedrückt. Aktuell befinden sich die Zinsen über alle Laufzeiten am unteren Rand der historischen Entwicklung. Das kann nicht ewig so weitergehen - soll jetzt auf die Wende spekuliert werden?

  • BGH: Psychische Krankheit durch Ehekrise begründet keinen unbefristeten Unterhaltsanspruch
    Auch wenn die Krankheit einer der geschiedenen Ehepartner durch die Ehe mit verursacht scheint, muss sich dies nicht unterhaltsbegründend bzw. unterhaltsverlängernd auswirken. Es gilt nicht unbedingt als ehebedingter Nachteil, wenn durch die Trennung eine Psychose ausgelöst wird.

  • Urlaubsärger Teil 3: Kakerlaken & Co. - ungebetener Besuch im Hotelzimmer
    Der Sommer bringt neben schönen Aspekten auch Nachteile in Form geflügelter, ungeflügelter, stechende oder ekliger Insekten. Das lässt sich nicht verhindern, sollte aber, zumal in angemieteten Räumen, nicht Überhand nehmen. Doch das ist nicht das einzige potentielle Ärgernis, das Hoteliers unterbinden sollten.

  • Zwischenlösung zur Sicherheitsverwahrung: Gesetz zu BGH-Vorlagepflicht soll für Einheitlichkeit sor
    Wer kommt frei aus der Sicherheitsverwahrung, weil der EGMR es will? Das soll sich nicht nach dem Rechtsempfinden des jeweils zuständigen OLG entscheiden. Ab Freitag gilt Vorlagepflicht beim BGH. Doch ein neues Gesetz zur Sicherheitsverwahrung steht weiter an und die Regierungsparteien tun sich schwer, einen gemeinsamen Ansatz zu finden.

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